Welche Vorschriften gelten für Fettabscheider?

16. September 2019

Zu den Branchen mit den meisten fett- und ölhaltigen Abfallprodukten zählen in erster Linie die Gastronomie sowie die äußerst vielschichtige lebensmittelverarbeitende Industrie (z. B. Metzgereien, Bäckereien, Schlachthöfe, Imbisse, Schokoladenfabriken usw.). Mit einem einwandfrei funktionierenden Fettabscheider werden am Ort der Entstehung die gewerblichen Abwässer vorgereinigt, damit im Endeffekt lediglich Wasser in die Kanalisation fließt.

Welches Gesetze und Verordnungen gelten?

Die Pflicht zum Einbau eines Fettabscheiders in Gastronomie und anderen Branchen folgt aus dem

  • § 57 und § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG),
  • dem jeweiligen Landeswassergesetz,
  • den kommunalen Abwassersatzungen sowie
  • der jeweils geltenden Indirekteinleiter-Verordnung (IEV) des Bundeslandes. In angrenzenden Staatenist dortiges Recht zu beachten (z.B. in Österreich gibt es bundeseinheitliche Regelungen).

Gleichzeitig regeln zusätzliche DIN-Normen die Voraussetzungen zu Einbau, Nenngrößen, Eigenkontrolle, Wartung, Inspektion usw. Insbesondere sind hierbei die DIN 4040-100 und DIN EN 1825 zu berücksichtigen.

Außerdem darf der Einbau eines Fettabscheiders in der Regel nicht ohne eine bauliche Genehmigung erfolgen. Wird die Baugenehmigung erteilt und der Fettabscheider eingebaut, so muss im Anschluss eine Generalinspektion durch eine fachkundige Person erfolgen. Nach erfolgreicher Generalinspektion darf der Betreiber den Fettabscheider erst nach Anzeige beim zuständigen Umweltamt in Betrieb nehmen. Neben den rechtlichen Vorschriften zum Einbau und zur Inbetriebnahme eines Fettabscheiders sind bei der laufenden Nutzung unzählige weitere Vorschriften zu beachten, welche einen sachgemäßen Betrieb des Fettabscheiders gewährleisten.

Das Lotsenbüro vermietet Fettabscheider

Das Lotsenbüro hat im Rahmen der Ausstattung von vielen Interimsküchen bundesweit Erfahrungen mit der Behandlung von fetthaltigem Küchenabwasser gesammelt. Wir sind unseres Wissens nach bundesweit der einzige Anbieter mit einer komplett mobilen, wartungsarmen, zuverlässigen Lösung und - wichtig für Sie - wir haben ein zugelassenes mobiles Fettabscheider System.

Unser gesamtes System ist in isolierten und beheizten Behältern verbaut und somit ganzjährig nutzbar. Passend dazu liefern wir sämtliche Verbindungen als beheizte, flexible Schläuche.

Wir haben im Bereich Küchenabwasser wie folgt in der Vermietung:

  • Mobile Fettabscheider
    • FETTI 4: Fettabscheider NS4
    • FETTI 7: Fettabscheider NS7
    • FETTI 10: Fettabscheider NS10
  • FETTI ULTRA: Mehrere FETTI-Systeme werden zu größeren Einheiten gekoppelt
  • Behördlich geprüfte, mobile Hebeanlagen für fetthaltiges Abwasser - wir haben in unserem Sortiment verschiedene Modelle, jeweils passend zur Kapazität des Fettabscheiders
  • Hebeanlagen für Schmutzwasser, bzw. nicht fetthaltiges Abwasser zum Abpumpen des gereinigten Abwassers aus dem Fettabscheider, auch über längere Distanzen

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