Rutsch- und Trittsicherheit von Bodenbelägen

26. Februar 2020

R-Wert = Bewertungsgruppe der Rutschhemmung

Der R-Wert eines Bodenbelags kennzeichnet den Grad der Rutschhemmung und wird bei dem Begehungsverfahren nach DIN 51130 ermittelt. Es erfolgt eine Einordnung in eine von fünf Bewertungsgruppen (R 9 bis R 13). Die Bewertungsgruppe dient als Grad der Rutschhemmung, wobei Beläge mit der Bewertungsgruppe R 9 den geringsten und mit der Bewertungsgruppe R 13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung genügen.

V-Wert = Kennzahl für das Mindestvolumen des Verdrängungsraumes

Der Verdrängungsraum eines Bodenbelages ist vergleichbar mit dem Profil einer Schuhsohle oder eines Reifens. Es handelt sich dabei um gleichmäßig angeordnete Profilierungen oder Vertiefungen im Bodenbelag, die die Ober­flä­che des Bo­dens frei von gleit­för­dern­den Sub­stan­zen hal­ten soll. Der zur Gehebene hin offene Hohlraum unterhalb der Geh­ebe­ne wird durch ei­ne Mes­sung nach DIN 51130 er­mit­telt. Ein Bo­den­be­lag darf mit dem Kenn­zei­chen „V“ für Ver­drän­gungs­raum ge­kenn­zeich­net wer­den, wenn das Vo­lu­men des Ver­drän­gungs­rau­mes das Maß von 4 cm3/dm2 überschreitet. Die Angabe erfolgt durch die Bezeichnungen V4 (Verdrängungsvolumen: 4 cm³/dm²) bis V10 (Verdrängungsvolumen; 10 cm³/dm²).

Welche spezifischen Anforderungen an den Fliesen- oder Plattenbelag im Einzelfall gelten, hängt sowohl von der Art der Begehung (mit Schuhwerk oder aber barfuß) als auch von der Nutzung des Raumes ab (reine Laufzone in Geschäften, Bodenbeläge in Industriebetrieben mit Öl- und Fettanfall). Die Anforderungen an Bodenbeläge, die mit Schuhwerk begangen werden, sind in der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr aufgeführt. Die BGR wird vom Fachausschuss bauliche Einrichtungen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegeben. Die BGR 181 wird übrigens in Österreich analog angewendet. Die Prüfung erfolgt gemäß DIN 51130 Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene durch Begehen einer schiefen Ebene mit definiertem Schuhwerk und Gleitmittel.

Ist auf Grund der baulichen Nutzung mit starken Verschmutzung gleitfähiger Stoffe zu rechnen (z.B. Öle, tierische Fette etc.), so muss die Belagsoberfläche einen entsprechenden Verdrängungsraum für diese Stoffe aufweisen, damit ein sicheres Begehen gewährleistet ist. Fliesen, die für derartige Einsatzzwecke geeignet sind, verfügen über eine entsprechende Kennzeichnung. Als Beispiele sind hierfür Räume der Fleischverarbeitung genannt: Wurstküche R13 V8, Kuttlerraum und Darmschleimerei R13 V10.

Alle vom Lotsenbüro angebotenen Interimslösungen (temporäre Küche, temporäre Mensa, Küchencontainer, Spülcontainer etc.) erfüllen die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen. So verfügen unsere Küchencontainer bereits in der Grundausstattung über einen rutschfesten Fußboden und eine Bodenablaufrinne.

Wir vermieten Ihnen für Ihren individuellen Einsatzzweck die jeweils passenden Küchencontainer.

Diese können als Einzelcontainer oder als komplette Containeranlage für eine Mobile Großküche aufgestellt werden. Die Container sind steckerfertig vorbereitet und werden individuell für Sie bestückt. In unserem Bestand finden Sie alle Küchengeräte, die in einer Gewerbeküche zum Einsatz kommen:
- Konvektomat, Kochkessel, Kippbratpfanne, Herd, Frima, Fritteuse, Kühlschrank, Kühltisch, TK-Schrank...

Fragen Sie jetzt bei uns Ihre individuelle Interimslösung an!

Zurück